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Das Bundesinfektionsschutzgesetz ermöglicht nur noch so genannte
Basisschutzmaßnahmen. Für die meisten Übergangsregeln, die seit dem
19. März 2022 in Hessen gelten, gibt es dann keine Rechtsgrundlage mehr.

Im Bad am Park entfallen daher ab Montag, den 04.04.2022, die
Corona-Maßnahmen und es gelten folgende Öffnungszeiten:

Montag bis Samstag: 07.30 Uhr bis 21.00 Uhr

Sonntag und an Feiertagen: 09.00 bis 21.00 Uhr

Das Schwimmbecken kann bis 30 Minuten vor Ende der jeweiligen Badezeit
genutzt werden.

Der Zutritt in das Bad am Park erfolgt ohne Kontrolle des Impf- bzw.
Testnachweises.

Selbstverständlich steht es allen Gästen frei, weiterhin
Schutzmaßnahmen gegen eine Corona-Infektion zu ergreifen. Das Tragen
eines Mund-Nasen-Schutzes wird empfohlen.

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